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Kein ermäßigter Steuersatz für Auftragsforschung einer öffentlich-rechtlichen Hochschule

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 10. April 2014 (Az.: 5 K 2409/10) entschieden, dass die Auftragsforschung einer öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Leistung darstellt, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

05.09.2014

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