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Kaufmännische Gutschrift darf als Gutschrift bezeichnet werden

Die gesetzliche Einführung der neuen Rechnungspflichtangabe „Gutschrift“ (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG) für den Fall, dass der Leistungsempfänger nach vorheriger Vereinbarung die Rechnung stellt (umsatzsteuerliche Gutschrift), warf die Frage auf, wie mit so genannten kaufmännischen Gutschriften umzugehen ist.

01.11.2013

Sören Münch, Steuerberater

Dr. Kerstin Bohne, Rechtsanwältin

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