Fachnews
Investitionszulage - Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige

Bisher war die Zuordnung von Betrieben zu einzelnen Wirtschaftszweigen durch die statistischen Landesämter faktisch bindend für die Förderfähigkeit als begünstigter Betrieb nach dem InvZulG. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des BFH haben die Finanzbehörden/Finanzgerichte unabhängig und eigenständig eine Zuordnung von Betrieben im Hinblick auf die Förderfähigkeit. Im Detail ist Folgendes zu beachten:

14.02.2012

Sören Münch, Steuerberater

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