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Grunderwerbsteuer - Vergünstigung bei Umstrukturierungen innerhalb des Konzern

Damit Umstrukturierungen im Konzern krisenfest, mittelstandsfreudiger und planungssicher ausgestaltet werden können (Bericht des Finanzausschusses, BT-Drucksache 17/147), wurde ab dem 1. Januar 2010 der § 6a GrEStG „Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen innerhalb des Konzern“ eingeführt. Im Ergebnis sollte laut Intention des Gesetzgebers mit der Vorschrift erreicht werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei Umwandlungsvorgängen innerhalb des Konzerns keine Grunderwerbsteuer entsteht.

06.08.2012

Sören Münch, Steuerberater

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