Fachnews
Große Koalition einigt sich auf steuerliche Maßnahmen

Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben sich am 7. Februar 2018 auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Tiefgreifende steuerliche Änderungen sind dabei insbesondere für Unternehmen grundlegend nicht zu erwarten. Stattdessen sollen vor allem Privatpersonen in den kommenden Jahren steuerlich entlastet werden. Zentrale Themen sind weiterhin die Vermeidung und Bekämpfung von Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche vor dem Hintergrund einer gerechteren Besteuerung sowie die Steuervereinfachung.

22.02.2018

Nachfolgend stellen wir die wichtigsten geplanten Änderungen kurz dar:

Allgemeine steuerliche Aspekte

  • Schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Das wohl größte steuerliche Vorhaben ist die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags (SolZ), der vor allem wegen vielfach geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken ohnehin bereits in die Kritik geraten war. Die Entlastung soll durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) erreicht werden, sodass letztlich ca. 90 Prozent aller Zahler vollständig von der Zahlung des SolZ ausgenommen werden. Angaben zur konkreten Höhe der Freigrenze und Eckdaten zur neuen Gleitzone sind im Koalitionsvertrag nicht enthalten. Die Entlastung soll jedoch erst zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 beginnen. Weiterhin stellt die geplante Maßnahme lediglich einen Einstieg in die Abschaffung des SolZ dar. Insbesondere werden in dieser Legislaturperiode Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften mit Gesellschaftern mit hohem zu versteuerndem Einkommen nicht von der Entlastung profitieren.

  • Einkommensteuertarif

Bürger sollen in der kommenden Legislaturperiode steuerlich nicht zusätzlich belastet werden. Daher ist auch keine Erhöhung der Steuerbelastung vorgesehen.

  • Abgeltungsteuer

Vor dem Hintergrund der Etablierung des automatischen internationalen Informationsaustauschs ist weiterhin die Abschaffung der Abgeltungsteuer geplant – allerdings nur auf Zinserträge, was im Ergebnis eine höhere Steuerbelastung zur Folge haben wird. An der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wird festgehalten.

  • Steuervereinfachung

Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 soll für alle Steuerpflichtige die vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausgebaut werden.

Steuerliche Aspekte für Unternehmen

Für Unternehmen ist in den kommenden Jahren keine große Veränderung im Bereich des Steuerrechts geplant. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen daher insbesondere die Förderung internationaler Entwicklungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts.

  • Steuerentlastungen

Steuererhöhungen für Unternehmen wurden durch die Koalitionspartner zumindest nicht ausgeschlossen. Konkrete Maßnahmen sind jedoch bisher nicht vorgesehen. Erhöhte steuerliche Belastungen wären insbesondere bei der Einführung von Mindestsätzen bei Kapitalgesellschaften denkbar. Von der schrittweisen Abschaffung des SolZ dürften Unternehmen ebenfalls kaum profitieren.

  • Gemeinsame Bemessungsgrundlage, Mindestsätze und Harmonisierung

Die zukünftige Bundesregierung beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit Frankreich durch die Schaffung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums weiter zu fördern. Dabei soll es vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts sowie bei der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer zu Angleichungen kommen. Unabhängig hiervon hat die Kommission der Europäischen Union (EU) bereits zwei Richtlinienentwürfe auf den Weg gebracht, auf Basis welcher europaweit tätige Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als MEUR 750 ihren steuerpflichtigen Konzerngewinn nach europaweit einheitlichen Bilanzierungsregeln zu ermitteln haben. Zur Debatte stehen dabei eine gesonderte Gewinnermittlung für jedes Konzernunternehmen nach einheitlichen Bilanzierungsregeln und die Konsolidierung der gesondert ermittelten Gewinne zu einem Konzerngewinn. Dieser Konzerngewinn soll dann nach einem entsprechenden Schlüssel auf die Staaten verteilt werden, in denen der Konzern tätig ist. Unklar ist bisweilen, für welches Modell sich die Große Koalition aussprechen wird.

  • Förderung von Unternehmensgründungen und Förderung kleiner sowie mittelgroßer Unternehmen

Forschende kleine und mittelgroße Unternehmen sollen zusätzlich steuerlich gefördert werden. Konkrete Ausgestaltungen sind bisher nicht bekannt. Zudem sollen Unternehmensgründungen unter anderem dadurch vereinfacht werden, dass in den ersten beiden Jahren nach der Gründung eine Befreiung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer erteilt werden soll.

  • International tätige Unternehmen

Steuerdumping und Steuerbetrug soll weiter bekämpft werden. Zudem sollen weiterhin faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten herrschen. Dabei sind Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, der Hybridregelungen und der Zinsschranke geplant. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll zukünftig zentrale Anlaufstelle für ausländische Unternehmen sein. Derzeit sind die Zuständigkeiten für ausländische Unternehmen auf verschiedene Finanzämter innerhalb Deutschlands verteilt.

Steuerliche Aspekte für Privatpersonen

  • Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Juli 2019

Das Kindergeld soll in den kommenden Jahren um insgesamt EUR 25 angehoben werden. Zum 1. Juli 2019 soll es zunächst um EUR 10 pro Kind und Monat und ab 1. Januar 2021 nochmals um EUR 15 steigen. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge angepasst.

  • Förderung von Wohneigentum

Der Erwerb von Wohneigentum soll für Familien finanziell vereinfacht werden. Dazu planen die Koalitionsparteien die Einführung des Baukindergeldes in Höhe von EUR 1.200 pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Weiterhin soll ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien geprüft werden.

Sonstige steuerliche Aspekte

Weiterhin plant die Große Koalition folgende Vorhaben im steuerlichen Bereich:

  • Maßnahmen zur angemessenen Besteuerung der digitalen Wirtschaft und von Internethandelsplätzen insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer;
  • Optimierung des Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer;
  • Förderung der Elektro-Mobilität durch eine geringere Dienstwagenbesteuerung und eine Sonderabschreibung für Elektro-Fahrzeuge;
  • Steuerverschärfungen bei der Grunderwerbsteuer sowie eine Reform der Grundsteuer;
  • Einführung eines Bürgschaftsprogramms der KfW zur Absicherung eines Anteils des Kaufpreises bzw. der Baukosten von selbstgenutztem Wohneigentum;
  • Anpassung der Wohnungsbauprämie;
  • Maßnahmen zur Baulandmodernisierung;
  • Einführung der Grundsteuer C;
  • Förderung der energetischen Gebäudesanierung;
  • Einführung einer befristeten Sonderabschreibung für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment.

Die oben genannten Maßnahmen können jedoch erst nach Bildung einer neuen Bundesregierung umgesetzt werden. Hierfür ist die Zustimmung der an der geplanten Regierung beteiligten Parteien zum Koalitionsvertrag notwendig. Während die CSU diesem bereits am 8. Februar 2018 zugestimmt hat, muss die SPD noch die Zustimmung ihrer Mitglieder einholen. Ein Ergebnis wird bis zum 4. März 2018 erwartet. Die CDU plant die Absegnung des Koalitionsvertrags auf einem gesonderten Parteitag.

Ein konkreter Zeitpunkt, zu welchem die neue Bundesregierung zusammenkommt, ist bisher noch nicht absehbar. Die oben aufgeführten Maßnahmen spiegeln daher lediglich Absichten der neuen Bundesregierung wider. Inwiefern sie auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden