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eureos schafft Rechtssicherheit – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Beiträge für Altanschließer in Sachsen-Anhalt

Rechtsanwalt Stefan Fenzel, eureos-Partner und Spezialist für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft, hat erfolgreich einen Abwasserzweckverband des Landes Sachsen-Anhalt in einem Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht vertreten.

30.05.2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zurückgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu Altanschließern in Sachsen-Anhalt bestätigt. 

Im dem aktuell veröffentlichten Beschluss heißt es, der Gesetzgeber habe im Hinblick auf Anschlussbeiträge einen weiten Gestaltungsspielraum. Seine Aufgabe sei es, die berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der einzelnen Vorteilsempfänger an Rechtssicherheit zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Es sei daher nicht ersichtlich, dass ein Revisionsverfahren zu einer weiteren grundsätzlichen Klärung der zulässigen Höchstfrist für die Erhebung von Beiträgen zum Vorteilsausgleich und der ihrer Bemessung zugrunde zu legenden Kriterien führen könnte.

Mit dem Beschluss des BVerwG können die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Sachsen-Anhalt, die die Entscheidung abgewartet hatten, nun die noch offenen Widerspruchsverfahren abschließen und die zum Teil flächendeckend erfolgte Aussetzung der sofortigen Vollziehung der vor Ablauf des 31. 12. 2015 erlassenen Beitragsbescheide beenden.

Weitere Informationen finden Sie im Interview des ZWA Bad Dürrenberg mit Stefan Fenzel.

 

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