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EuGH: Keine Minderung des Entgelts bei Preisnachlässen, die als Vermittler tätige Reisebüros zulasten der eigenen Provision gewähren

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Januar 2014 (Rs. C-300/12, Ibero Tours) entschieden, dass ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen – zulasten seiner eigenen Provision – selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, nicht zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Damit widerspricht der EuGH der in Abschn. 17.2 Abs. 10 Satz 3 UStAE wiedergegebenen nationalen Rechtsauffassung sowohl der Finanzverwaltung als auch des BFH.

21.01.2014

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