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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2013, I B 85/13)
Der BFH hat in einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ernstlich zweifelhaft ist, ob die Beschränkung des Betriebsausgabenabzuges für Zinsaufwendungen gemäß § 4 h EStG (sogenannte Zinsschranke) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Trotz eines gegebenermaßen weiten Ermessensspielraumes des Gesetzgebers läge möglicherweise, ohne entsprechende Rechtfertigung, ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit vor.
06.05.2014