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Bundesregierung beschließt Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 17.12.2014 die Ausgestaltung der Verschonungsregeln für teilweise nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar erklärt. Als Reaktion hat nun das Bundeskabinett am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes an die Rechtsprechung beschlossen.
13.07.2015