Internetwirtschaft

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Schon früh hat sich allerdings ein Sektor gebildet, in dem Leistungen fast ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden, und in dem die Bereiche IT & Internet, Telekommunikation, Medien und Entertainment verschmelzen – die sogenannte Internetwirtschaft. Unternehmen in diesem Umfeld haben spezifische Geschäftsmodelle, die eigenen regulatorischen Anforderungen steuerlicher und rechtlicher Art genügen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir haben uns frühzeitig auf diesen Markt spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im europäischen und angloamerikanischen Umfeld. Daher verstehen wir digitale Geschäftsmodelle und verfügen über das rechtliche Wissen und die notwendige Erfahrung, wie derartige Leistungen digital abgewickelt werden können. Auch in steuerlichen Fragestellungen bieten wir eine umfangreiche Expertise. So bringen wir unser Wissen auch im Rahmen der Gesetzgebung und in Branchenverbänden ein. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Website Due Diligence inkl. Verbraucherschutz-, E-Commerce- und Fernabsatzrecht
  • Einhaltung von Datenschutzrecht
  • Vertragserstellung einschließlich Erstellung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • rechtssichere Identifikation des Leistungsempfängers (Unternehmer/B2B oder Privatkunde/B2C)
  • steuerliche Einordnung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Vertriebsmodellen und Businessplänen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Beratung hinsichtlich von Fördermöglichkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung
  • Umsatzsteuerberatung (Lieferschwellen, Vorliegen elektronisch erbrachter Dienstleistungen etc.)
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen („Abmahnungen“)

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

+49 (0) 351 81651 0

stefan.strewe@kanzlei.de

Fachnews

Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

25. März 2024

Das Warten hat ein Ende: Das Wachstumschancengesetz kommt

Nach langem Für und Wider, dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses und vielen Diskussionen ist nun der Weg frei für die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt.

25. März 2024

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