Gesundheitswirtschaft

Gesundheit ist keine Ware, aber alle Teilnehmer an der Gesundheitsversorgung müssen wirtschaftlich arbeiten. Dabei stellen Behörden, Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch Kooperationspartner, Mitgesellschafter oder Aufsichtsorgane teils widersprüchliche Anforderungen. Wir sorgen für die reibungslose Anpassung und Optimierung steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher Prozesse und rechtlicher Gestaltungen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Der Gesundheitssektor bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im täglichen Geschäft profitieren Sie von unserem interdisziplinären Beratungsansatz und einem erfahrenen Health-Care-Team, das Ihnen kontinuierlich zur Seite steht. Hinzu kommen gewachsene Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern der Region, den Verantwortlichen der Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern und anderen wichtigen Gesprächspartnern. Entscheidungen lassen sich so umfassend vorbereiten und zielgerichtet umsetzen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Beratung in allen laufenden Fragen, insbesondere zur Reichweite einschlägiger Steuerbefreiungen
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensgründung, –erwerb oder –ausgliederung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Aspekte
  • Beratung zur Fragen der Mittelverwendung, Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen
  • medizinische und wirtschaftliche Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • Durchsetzung von Forderungen, auch gegenüber Krankenkassen
  • arbeitsrechtliche Beratung zum Chefarztdienstverhältnis, auch unter Berücksichtigung des Hochschul- und Beamtenrechts
  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB, KHBV, PBV
  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nach KHG
  • Schulungen des Führungspersonals und der Mitarbeiter

Referenzen

Zahlreiche Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Gesundheitswirtschaft

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

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    Fachnews

    Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Sportleistungen

    Die Übergangsfrist für Körperschaften des öffentlichen Rechts soll ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden, sodass der § 2b UStG spätestens ab 1. Januar 2027 zur Anwendung kommt. Gleichzeitig soll die längst überfällige Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht im Bereich der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen erfolgen.

    23. April 2024

    Fällt jetzt die Schriftform? – Die geplanten Änderungen des Nachweisgesetzes im Zuge des Entbürokratisierungspaketes

    Die mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Herabstufung des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz (NachwG) soll nach einer Ankündigung des Bundesjustizministers nochmals eine Anpassung hin zur Textform erfahren. Dadurch könnte die Vertragsschlusspraxis für Unternehmen effektiver und bürokratiearmer werden.

    10. April 2024

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