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BMF: Zur Saunanutzung durch Hotelgäste

Bereits mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 unterwarf das BMF Saunaleistungen, die nach dem 30. Juni 2015 erbracht werden, dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 %. In seinem kürzlich veröffentlichten Schreiben vom 21. Oktober 2015 hat das BMF nun zur Aufteilung eines Gesamtentgeltes für Übernachtungsleistungen und Saunanutzung Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend angepasst.

10.11.2015

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