Das BMF hat am 1. Juni 2016 den Referentenentwurf des ersten Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG) veröffentlicht. Er bildet den Startpunkt für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren. Das geplante Gesetz soll die OECD-Empfehlungen zur Stärkung der Transparenz sowie die Änderungen der EU-Amtshilfe-Richtlinie umsetzen.
Die Änderung der Amtshilfe-Richtlinie betrifft den automatischen Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (sog. Tax Rulings) sowie die Erstellung länderbezogener Berichte für multinationale Unternehmen (sog. Country-by-Country-Reports), welche zwischen den Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht werden sollen.
Der Referentenentwurf enthält weiterhin insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen sowie Anpassungen des EStG und des AStG, um Unsicherheiten in der Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beseitigen (bei § 50d Absatz 9 EStG und § 1 AStG). So soll in § 1 AStG eine Regelung aufgenommen werden, wonach ausschließlich die deutschen gesetzlichen Regelungen für die Auslegung des Fremdvergleichsmaßstabs nach § Art. 9 des OECD-Musterabkommens maßgeblich sein sollen. Damit wendet sich die Finanzverwaltung gegen die neuere BFH-Rechtsprechung zur Schrankenwirkung der DBA. Auch sollen Hinzurechnungsbeträge im Sinne des AStG durchgängig der Gewerbesteuer unterliegen.
Die Verbände erhalten nun bis zum 17. Juni 2016 die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Das formale Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich mit Beschluss der Bundesregierung am 13. Juli 2016 eröffnet und im zweiten Halbjahr 2016 abgeschlossen werden.
Den Referentenentwurf zum BEPS-UmsG finden sie unter:
Ihre Ansprechpartner:
Arell Buchta, Steuerberater
Isabelle Steudel, Steuerberaterin