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BFH zur Feststellung einer Steuerhinterziehung im finanzgerichtlichen Verfahren

Mit Urteil vom 12. Juli 2016 (Az.: II R 42/14) hat der BFH entschieden, dass das Finanzgericht (FG) für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden hat, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen sei nicht zulässig.

15.09.2016

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