Stefan Fenzel

Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Stefan Fenzel wurde 1966 in Nürnberg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1992 legte er das zweite juristische Staatsexamen 1995 beim Oberlandesgericht Nürnberg ab.

Seine berufliche Laufbahn startete er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht/Verwaltungsrecht an der Universität Erlangen/Nürnberg. Als Mitbegründer und Partner der Rechtsanwaltssozietät Voß, Berndt, Fenzel zog es ihn 1998 nach Halle an der Saale. 2009 wechselte er in eine Rechtsanwaltskanzlei, zunächst am Standort Halle, später dann am Standort Magdeburg.

Seit 2014 ist Stefan Fenzel als Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

Beratungsschwerpunkte

Beratung der öffentlichen Hand, insbesondere von Zweckverbänden, Städten und Kommunen sowie Landkreisen schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts, des Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrechts, des europäischen Beihilferechts, des Vergaberechts und des öffentlichen Baurechts, Rechtsfragen zu Covid 19

Engagement und Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Mitteldeutschland

Privat

widmet sich Stefan Fenzel gern dem Tennisspielen und anderen sportlichen Aktivitäten.

Ihre Frage an Stefan Fenzel

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Nikolaistraße 3 – 9 (Specks Hof)
    04109 Leipzig
    Telefon: +49 (0) 341 9999 2127
    Telefax: +49 (0) 341 9999 2121

    Hegelstraße 3
    39104 Magdeburg
    Telefon: +49 (0) 391 5628 6901
    Telefax: +49 (0) 391 5628 6999

    s.fenzel@eureos.de

    Newsbeiträge von Stefan Fenzel

    BGH V ZR 273/20 – Grundsatzentscheidung zu § 9  GBBerG – Oder: Wenn ein Bundesgericht das Rad neu erfindet!

    Unter dem 26. November 2021 hat der BGH eine Grundsatzentscheidung von einiger Tragweite getroffen. Infolge dieser Entscheidung, die als Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung bezeichnet werden muss, sind die öffentlichen Aufgabenträger (unter anderem der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) auch für die Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Wasserversorgungsanlagen zuständig, die bisher nicht als Teil der öffentlichen Einrichtung angesehen worden waren. Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften richten sich jetzt mit weitreichenden Ansprüchen an die örtlichen Aufgabenträger.

    18.01.2024

    Rechtsberatung und Prozessfuehrung

    Ist die pauschale Kürzung einer Zuwendung um 25 % wegen Vergabeverstößen auch bei nur „geringfügigen“ Teilleistungen zulässig?

    Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat in seinem Urteil vom 13. Oktober 2023 entschieden, dass der Korrektursatz 25 % auch dann anzuwenden ist, wenn „die von dem Vergabeverstoß betroffenen Teilleistungen im Verhältnis zum Gesamtauftragswert nicht erheblich ins Gewicht fallen“.

    11.12.2023

    Vergaberecht

    Sachsen-Anhalt: Einräumung von Prüfrechten gemäß § 54 HGrG für öffentlich-rechtlich organisierte Körperschaften?

    Ein Runderlass des Landesverwaltungsamtes vom Januar 2023 (Rundverfügung Nr. 01/23) sorgt aktuell in Sachsen-Anhalt für Unklarheit. Kommunalaufsichtsbehörden weisen Gemeinden an, sich an die Zweckverbände zu wenden, bei denen sie Mitglied sind und auf eine Änderung der Verbandssatzung hinzuwirken. Die Verbandssatzung soll so angepasst werden, dass dem für die Mitgliedsgemeinde zuständigen Rechnungsprüfungsamt auch beim Zweckverband entsprechende Prüfungsrechte eingeräumt werden.

    18.09.2023

    Verwaltungsrecht

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu abgelehnten Anträgen auf Corona-Hilfen formiert sich

    Während der Corona Pandemie waren eine Reihe staatlicher Hilfsmaßnahmen als Billigkeitsmaßnahmen bereitgestellt worden. Nicht alle Anträge auf entsprechende Hilfen waren erfolgreich. In der Praxis zeigt sich, dass es bei der Kommunikation mit den jeweils zuständigen Landesbanken - meist über Onlineportale - in einer Reihe von Fällen Kommunikationsprobleme gegeben hatte. Aktuell ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte „behördenfreundlich“; allerdings gibt es noch keine Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Rechtsfragen, die sich jetzt in der Pandemie teilweise erstmalig stellen.

    22.02.2023

    Verwaltungsrecht

    Explosion des Strompreises – wie wirkt sich das auf Gebühren aus?

    Aktuell erleben viele Aufgabenträger z. B. der Abwasserentsorgung, dass bestehende Stromlieferungsverträge gekündigt werden und die Anbieter neue Verträge anbieten, die einen um ein Vielfaches höheren Strompreis enthalten. Die Frage ist, ob hier auf die Preisentwicklung dergestalt zu reagieren ist, dass die Gebührensatzungen anzupassen sind.

    23.09.2022

    Bundesverfassungsgericht, 1 BvL 1/19 – Beschluss vom 3. November 2021 – Keine Beitragserhebung zeitlich lange nach dem Entstehen einer Vorteilslage

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 3. November 2021 (1 BvL 1/19) nochmals zur Frage der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit im Beitragsrecht nachjustiert - sowohl Gerichte als auch Landesgesetzgeber waren seit dem Jahr 2013 „kreativ“ im Um-gang mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2013, in der grundlegende Fragen der Rechtsstaatlichkeit der Beitragserhebung beleuchtet worden waren.

    15.03.2022

    Grundlegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erwartet

    Es ist selten, dass das Bundesverwaltungsgericht im Recht der leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen mit einer Grundsatzentscheidung die Richtung vorgibt. Am 7. Oktober dieses Jahres wird das Leipziger Gericht allerdings in zwei Grundsatzverfahren zu zentralen Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Entstehung einer Herstellungsbeitragspflicht entscheiden.

    19.08.2021

    Juristische Aufarbeitung von COVID-19 – Eine Entscheidung mit Signalwirkung?

    Das Amtsgericht Weimar hat mit einer Entscheidung vom 11. Januar 2021 (6 OWi – 523 Js 202518/20) darüber befunden, dass die Corona-Schutzverordnung für Thüringen, die im April letzten Jahres gegolten hatte, als verfassungswidrig anzusehen ist – und keine Rechtsgrundlage für etwaige Bußgeldsachverhalte darstellt. Tragweite kann die Entscheidung bekommen, wenn daraus eine gefestigte Rechtsprechung erwächst und diese Rechtsprechung dann gegebenenfalls Grundlage ist für weitgehende Amtshaftungsansprüche gegen den Staat.

    09.02.2021

    Staatshaftung in der Corona-Krise – Was müssen Unternehmer und Entscheider jetzt tun?

    Die Corona-Pandemie hat auch heute noch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Folgen der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden nicht nur die deutsche Wirtschaft noch in den kommenden Monaten und Quartalen beschäftigen. Die freiwilligen staatlichen Hilfen kompensieren die teils existenzbedrohenden Umsatzeinbußen vieler Unternehmen nicht ansatzweise.

    28.07.2020

    Entschädigungsansprüche wegen Corona-Lockdown haben Erfolgsaussichten

    eureos-Partner und Rechtsanwalt Stefan Fenzel erklärt im Gastgewerbe-Magazin, warum Staatshaftungsansprüche von Hoteliers und Gastronomen wegen des coronabedingten Lockdowns gute Erfolgsaussichten haben – trotz einer Entscheidung des Landgerichts Hannover.

    24.07.2020

    eureos vermittelt Prozessfinanzierer für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19

    Aktuell wird in der Wirtschaft intensiv darüber diskutiert, inwieweit über die freiwilligen Leistungen des Staates hinaus gegebenenfalls auch weitergehende Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Das Problem der Durchsetzung solcher Ansprüche wird sein, dass die Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen laufen werden und wegen der hohen Kosten Betriebe das Prozessrisiko scheuen. Ein Ausweg ist die Finanzierung solcher Prozesse über Versicherungskonzerne, die als Prozessfinanzierer das Risiko abfedern.

    19.05.2020

    Entschädigungsansprüche nach „coronabedingten“ Umsatz- und Gewinneinbrüchen von Unternehmen

    Der deutsche Fiskus investiert hohe Beträge in die Abmilderung der Folgen, die für die Wirtschaft und Gesellschaft mit den Coronamaßnahmen verbunden sind. Dennoch ist absehbar, dass wahrscheinlich vielfach die freiwilligen staatlichen Hilfen nicht ausreichen werden. Es stellt sich die Frage, ob es neben den freiwilligen Hilfen auch rechtliche Ansprüche auf Entschädigungsleistungen gibt.

    05.05.2020

    Die eureos-Anwälte Stefan Fenzel und Lars Mörchen sind in zwei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich.

    Im Nachgang zu der sogenannten „Weißenfels-Entscheidung“ des OVG Sachsen-Anhalt vom 21. August 2018 (wir berichteten in unseren Beiträgen vom 13. September 2018 und 13. Februar 2019) hatte das OVG Sachsen-Anhalt mit zwei weiteren Urteilen in Normenkontrollverfahren die Satzungen über die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung beklagter Abwasserzweckverbände für nichtig erklärt. Die hiergegen jeweils erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen Entscheidungen vom 27. Februar 2020 (9 BN 2.19 und 9 BN 3.19) der Argumentation der von eureos vertretenen Abwasserzweckverbände gefolgt. Die Urteile des OVG Sachsen-Anhalt vom 16. Oktober 2018 wurden aufgehoben.

    21.04.2020

    Das OVG Sachsen-Anhalt präzisiert seine Entscheidung „Weißenfels“ (4 K 221/15) – Folge ist ein „juristisches Erdbeben“ in Sachsen-Anhalt

    eureos hatte bereits mit einem Newsletter über die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt zur Weißenfelser Beitragssatzung (4 K 221/15) berichtet. Die Entscheidung ist in der Branche so verstanden worden, dass damit im Wesentlichen eine Beitragsmindestquote von 80% eingeführt wurde. Mit der Entscheidung 4 L 165/19 vom 20. November 2019 hat das OVG Sachsen-Anhalt nachgelegt: der Beitragssatz in einer Beitragssatzung kann danach nicht festgelegt werden, ohne dass eine Begründung dazu erfolgt, warum genau der in Beitragssatzung abgebildete Beitragssatz gewählt wurde.

    26.11.2019

    Runderlass des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt schafft Rechtsklarheit zum Umgang mit Beitragsausfällen aus der Veranlagung sogenannter übergroßer Wohngrundstücke

    Runderlass des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt schafft Rechtsklarheit zum Umgang mit Beitragsausfällen aus der Veranlagung sogenannter übergroßer Wohngrundstücke

    09.10.2019

    eureos-Partner RA Stefan Fenzel referiert bei der Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsvereins in Dresden

    Als gefragter Experte im Bereich Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft spricht Stefan Fenzel im Rahmen der diesjährigen Arbeitstagung zum Thema Innenrecht des Zweckverbandes.

    24.09.2019

    Dienstbarkeiten und Entstehung der sachlichen Beitragspflicht – ein falschverstandenes Dogma gerät ins Wanken

    Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einer Entscheidung vom 18. Juni 2019 (9 A 138/17 MD) mit Geltung für Sachsen-Anhalt erstmals klargestellt, dass eine etwaig fehlende Dienstbarkeit „im Verlauf der Leitungsführung“ nicht dazu führt, dass sachliche Beitragspflichten nicht entstehen. Diese Rechtsprechung ist aus Sicht der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt zu begrüßen. Es deutet sich die Korrektur einer Rechtsauffassung an, die bislang möglicherweise auf einem grundlegenden Missverständnis beruhte.

    08.08.2019

    Kosten der Straßenentwässerung (§ 23 Abs. 5 Straßengesetz LSA) können nicht mehr über eine besondere Verbandsumlage geltend gemacht werden

    Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Juli 2017 (Az.: 3 A 122/16 HAL) den Verbandsumlagebescheid eines Abwasserzweckverbandes aufgehoben, mit dem Kosten der Straßenentwässerung über eine besondere Verbandsumlage geltend gemacht worden waren. Diese Entscheidung ist inzwischen durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt (4 L 184/17). Folge ist, dass zukünftig Zurückhaltung bezüglich der Geltendmachung von Straßenentwässerungskosten über eine besondere Verbandsumlage geboten ist.

    15.07.2019

    Die Zeit nach OVG Sachsen-Anhalt 4 K 221/15 – Versuch einer Orientierung im Nebel um die Mindestbeitragsquote von 80 %

    Mit der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt 4 K 221/15 vom 21. August 2018 – Einführung einer Mindestbeitragsquote von 80 % (unser Beitrag vom 13.09.2018) – ist in Sachsen-Anhalt inzwischen eine weitreichende Orientierungslosigkeit eingetreten. Diese Orientierungslosigkeit führt bei Verbänden, die von der Entscheidung direkt oder indirekt betroffen sind, teilweise zur Handlungsunfähigkeit.

    13.02.2019

    RA Stefan Fenzel ist auch 2019 gefragter Experte bei Fachveranstaltungen

    Als gefragter Experte im Bereich Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft gibt Stefan Fenzel auch dieses Jahr seine Expertise wieder im Rahmen einer Vortragsreise in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen weiter.

    07.02.2019

    Wichtige Änderung im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Sachsen-Anhalt: Bei mehreren Vertretern in einem Zweckverband muss das jeweilige Verbandsmitglied einen „Stimmführer“ bestimmen

    In der Vergangenheit gab es immer wieder Schwierigkeiten damit, dass Mitgliedsgemeinden, die mehrere Vertreter in einen Zweckverband entsandten, bei der Abstimmung nicht einheitlich agierten – mit der Folge, dass die Stimmen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde insgesamt als ungültig anzusehen waren. Dieser problematische Zustand ist durch den Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt behoben worden. § 11 Abs. 4 GKG-LSA wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2018 novelliert.

    13.12.2018

    Referentenreise zum Thema öffentliches Recht

    eureos-Partner Stefan Fenzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, war 2018 als Vortragsexperte gefragter denn je.

    15.11.2018

    Entscheidung zur Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels – das OVG LSA wirft die seit 20 Jahren geltende Dogmatik zum Beitragsrecht über Bord

    Die Pressemitteilung des OVG LSA hat in Sachsen-Anhalt bei den Abwasserzweckverbänden für ein Erdbeben gesorgt. Das OVG LSA leitet, so die Pressemitteilung, aus dem rechtlichen Grundsatz der Beitragserhebungspflicht ab, dass die Aufgabenträger gehalten seien, die sich rechnerisch ergebende Beitragsobergrenze annähernd auszuschöpfen. Allenfalls ein Sicherheitsabschlag könne im Rahmen der Festsetzung des satzungsmäßigen Beitragssatzes in Abzug gebracht werden.

    13.09.2018

    Bahnbrechende Entscheidung zur Einbeziehung Dritter in die Aufgabenerfüllung/Aufgabendurchführung bezüglich Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit der Entscheidung vom 31. Mai 2018, Az.: 2 L 6/17, klargestellt, dass auch diejenigen Abwasserentsorger/Wasserversorger in den Genuss der Privilegierung des § 21 Abs. 2 VermGeoG LSA kommen, die im Rahmen ihrer Aufgabendurchführung private Dritten beauftragen. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus weitreichende Bedeutung.

    27.08.2018

    Die aktuelle Entscheidung im Anschlussbeitragsrecht Sachsen-Anhalt

    Der Vorteil im Sinne des § 13 b KAG LSA entsteht nicht vor der kompletten rechtlichen Sicherung des öffentlichen Kanalnetzes. Seit Dezember 2014 besteht ein neuer § 13 b KAG LSA. Ab Eintritt der Vorteilslage haben die Abgabengläubiger 10 Jahre Zeit, einen Beitrag festzusetzen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle, Az.: 4 A 75/16 HAL, verhält sich erstmals zum Begriff des „Vorteils“ im Sinne des § 13 b KAG LSA.

    17.05.2018

    RA Stefan Fenzel referiert bei den Leipziger Beitragstagen 2018

    RA Stefan Fenzel, Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, referiert am 28. und 29. Mai 2018 in Leipzig zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht.

    19.03.2018

    Dauerbrenner: Laufende Kosten im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung – gerichtliche „Fallstricke“

    Der Bereich der Erhebung laufender Entgelte im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist ein Gebiet, das wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in Sachsen-Anhalt einer ständigen Veränderung des rechtlichen Rahmens unterliegt. Folge ist, dass die Rechtsprechung einer beständigen Veränderung unterliegt. Nach wie vor besteht für bestimmte Teilbereiche eine große Rechtsunsicherheit.

    07.02.2018

    eureos setzt weiteren Meilenstein und begrüßt seinen 100. Mitarbeiter

    Acht Jahre nach seiner Gründung holt eureos mit Eröffnung der neuen Niederlassung in Magdeburg Rechtsanwalt Lars Mörchen als 100. Mitarbeiter an den vierten eureos-Standort.

    24.10.2017

    Neue Möglichkeiten und Wege der Beitragserhebung – Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung mehr und mehr aufgeweicht

    In der Rechtsprechung besteht ein Trend, den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung zu relativieren. Mit einer Entscheidung vom 29. September 2017 (4 M 131/17) hat nun auch das OVG Sachsen-Anhalt diesen Trend aufgenommen und entschieden, dass eine frühere Beitragserhebung bei einer Gemeinde eine erneute Beitragserhebung bei dem Zweckverband, dem die Gemeinde beigetreten ist, nicht ausschließt.

    16.10.2017

    eureos schafft Rechtssicherheit – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Beiträge für Altanschließer in Sachsen-Anhalt

    Rechtsanwalt Stefan Fenzel, eureos-Partner und Spezialist für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft, hat erfolgreich einen Abwasserzweckverband des Landes Sachsen-Anhalt in einem Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht vertreten.

    30.05.2017

    Klärung im Abwasserstreit – Landesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit von Altanschlussbeiträgen

    Im Streit um die rückwirkende Erhebung von Anschlussbeiträgen an das Abwassernetz ist eine Entscheidung zugunsten der Abwasserzweckverbände gefallen. Ausgesetzte Widerspruchsverfahren können nun abgeschlossen werden.

    15.03.2017

    Seminar zur Gebührenkalkulation mit RA Stefan Fenzel und Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Carsten Hofmann

    Am 24. April 2017 führt der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. in Magdeburg ein Seminar zum Thema „Gebührenkalkulation – Rechtliche Grundlagen, praktische Umsetzung“ durch. Referenten sind die eureos-Mitarbeiter RA Stefan Fenzel und Dipl.-Wirtsch.-Ing. Carsten Hofmann.

    02.02.2017

    Keine gewerbliche Tätigkeit bei entgeltlicher Überlassung von Parkplatzflächen durch eine Stadt

    Mit Urteil vom 8. April 2016 (Az.: 10 K 1439/14) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Parkplätze als öffentliche Verkehrsfläche gegen Entgelt überlässt, nicht gewerblich tätig ist.

    26.10.2016

    RA Stefan Fenzel referiert im Rahmen der 15. Wörlitzer Beitrags- und Gebührentage

    RA Stefan Fenzel, Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei eureos, referiert am 28. und 29. Januar 2016 in Wörlitz zu diversen abgaberechtlichen Themen.

    07.01.2016

    Artikel zum Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

    Zum Thema "Das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschiften" haben Detlef Bücken-Thielmeyer und Stefan Fenzel einen Artikel in der LKV, Heft 9, 2015, veröffentlicht.

    30.09.2015

    Seminar – Rechtssichere Satzungen im Abgabenrecht der leitungsgebundenen Einrichtungen

    Am 9. Juli 2015 führt der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. in Magdeburg ein Seminar zum Thema „Rechtssichere Satzungen im Abgabenrecht der leitungsgebundenen Einrichtungen“ durch.

    19.06.2015

    RA Stefan Fenzel referiert im Rahmen der 14. Wörlitzer Beitrags- und Gebührentage

    RA Stefan Fenzel, Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei eureos, referiert am 20. und 21. Januar 2015 in Wörlitz zu Rechts- und Praxisfragen aus dem Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

    08.01.2015

    Aufsatz zur Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 05.03.2013

    Aufsatz RA Stefan Fenzel gemeinsam mit Ltd. Ministerialrat Detlef Bücken-Thielmeyer (GBD Landtag Sachsen-Anhalt) zur Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 05.03.2013 (1 BvR 2457/08)

    08.07.2014

    Veranstaltungen mit Stefan Fenzel

    03.12.2020
    09:00 - 12:30
    Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021 II

    Veranstaltung zum Jahresende 2020

    Online
    28.04.2022
    18:30 - 22:00
    Empfang anlässlich des fünfjährigen Bestehens unserer Niederlassung in Magdeburg

    Zum fünfjährigen Bestehen unserer Niederlassung in Magdeburg sowie zur Einweihung unserer erweiterten Büroflächen luden wir Sie herzlich ein.

    Magdeburg

    Veröffentlichungen von Stefan Fenzel

    2018, Stefan Fenzel, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Kommentierung zum Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt. Loseblattsammlung. , Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden
    2016, Stefan Fenzel, Das Bundesverfassungsgericht und die Erhebung von Beiträgen in Sachsen-Anhalt, https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fLKV%2f2016%2fcont%2fLKV.2016.153.1.html
    2014, Stefan Fenzel, Rechtsstaatliche Grenzen der Beitragserhebung in Sachsen-Anhalt; LKV 2014, 241 ff., zusammen mit Ltd. Ministerialrat Detlef Bücken-Thielmeyer
    2012, Stefan Fenzel, Die Dienstleistungskonzessionen im Recht der Abwasserbeseitigung – ein Auslaufmodell?; LKV 2012, 549 ff., zusammen mit Turgut Pencereci
    2010, Stefan Fenzel, Der Konzessionsvertrag als Königsweg? Maximierung der kommunalen Einnahmen ggf. auch über die Rekommunalisierung; LKV 2010, 19 ff., zusammen mit Dipl.-Kfm. Jens Held, Chemnitz
    2010, Stefan Fenzel, Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 23 Abs. 5 SachsAnhStrG und Beginn der Verjährungsfrist, Urteilsanmerkung zu OVG Magdeburg, Urteil vom 19.05.2010, Aktenzeichen 3 L 418/08; LKV 2010, 519, Fenzel/Hennig
    2009, Stefan Fenzel, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Kommentierung des GKG-LSA in Wiegand (Herausgeber); Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt, Kommunal- und Schulverlag – ab 2009 gemeinsam mit Herrn Ministerialrat Dr. Ulf Gundlach, Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt