Prof. Dr. Ulf Gundlach

Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Prof. Dr. Ulf Gundlach, Jahrgang 1957, studierte Betriebswirtschaftslehre (Abschluss Diplom-Kaufmann) und Rechtswissenschaften (1. und 2. Staatsexamen). Anschließend promovierte er an der Universität Göttingen über ein insolvenzrechtliches Thema. Nach Ablegung des 2. Staatsexamens trat er in den Dienst des Landes Niedersachsen, später in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Nach Stationen im Landtag, der Staatskanzlei, dem Finanzministerium und dem Innenministerium wurde er im April 2011 zum Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt berufen.

Seit August 2016 ist Prof. Dr. Ulf Gundlach für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft in Magdeburg und Leipzig tätig, seit Juli 2019 ist er Partner.

Beratungsschwerpunkte

Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, kommunales Wirtschafts- und Haushaltsrecht; Insolvenzrecht, Haftungsrecht.

Lehrtätigkeit

Parallel zu seiner Arbeit im Ministerium war er lange Jahre als Lehrbeauftragter an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg tätig. Seine Lehrtätigkeit konzentrierte sich dabei auf das Wirtschaftsrecht. Anfang 2012 wurde er zum Honorarprofessor berufen.

Lehrbeauftragter im Studiengang „Betriebswirtschaftslehre in der Pflege“ an der Hochschule Magdeburg/Stendal

Herausgebertätigkeit

Prof. Dr. Ulf Gundlach ist Mitautor verschiedener Standardwerke im Wirtschaftsrecht bzw. Öffentlichen Recht (z. B. Karsten Schmidt, InsO; Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch; Pape/Gundlach/Vortmann, Handbuch der Gläubigerrechte; Klang/Gundlach/Kirchmer, Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt; Gundlach/Fenzel, Kommentar zum GKG) und Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Artikel und Urteilsanmerkungen. Er ist im Herausgeberkreis der LKV und hat in zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland als Vortragender gewirkt.

Privat

ist Ulf Gundlach Vater von sechs Kindern. In der Freizeit widmet er sich seiner Lehrtätigkeit, dem Lesen und Reisen.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Hegelstraße 3
    39104 Magdeburg

    Telefon: +49 (0) 391 5628 6911
    Telefax: +49 (0) 391 5628 6999

    u.gundlach@eureos.de

    Newsbeiträge von Prof. Dr. Ulf Gundlach

    Ist die pauschale Kürzung einer Zuwendung um 25 % wegen Vergabeverstößen auch bei nur „geringfügigen“ Teilleistungen zulässig?

    Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat in seinem Urteil vom 13. Oktober 2023 entschieden, dass der Korrektursatz 25 % auch dann anzuwenden ist, wenn „die von dem Vergabeverstoß betroffenen Teilleistungen im Verhältnis zum Gesamtauftragswert nicht erheblich ins Gewicht fallen“.

    11.12.2023

    Vergaberecht

    Auch gutgläubig als Dividenden erhaltene Scheingewinne unterliegen der Insolvenzanfechtung

    Der BGH hat mit Urteil vom 30. März 2023 – IX ZR 121/22 – entschieden, dass an einen Aktionär in Form von Dividenden gezahlte Scheingewinne auch dann als unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar sind, wenn der Aktionär dem aktienrechtlichen Gutglaubensschutz gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG unterliegt.

    06.11.2023

    Insolvenzrecht

    Wissenszurechnung im Insolvenzanfechtungsrecht – BGH-Urteil vom 25. Mai 2023 AZ IX ZR 116/21

    Erfolgt eine Vertragsabwicklung über drei Personen, so ergeben sich häufig rechtliche Probleme. Dies betrifft auch die Insolvenzanfechtung. Die Rechtsprechung hat insoweit herausgearbeitet, dass das Wissen einer Person, die in die Vertragsabwicklung eingeschaltet wurde, dem Anfechtungsgegner zugerechnet werden kann – sodass eine Insolvenzanfechtung möglich ist. Allerdings ergeben sich hier auch Grenzen. Die zeigt auch die oben aufgeführte Entscheidung des BGH. Diesem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

    19.09.2023

    Insolvenzrecht

    Sachsen-Anhalt: Einräumung von Prüfrechten gemäß § 54 HGrG für öffentlich-rechtlich organisierte Körperschaften?

    Ein Runderlass des Landesverwaltungsamtes vom Januar 2023 (Rundverfügung Nr. 01/23) sorgt aktuell in Sachsen-Anhalt für Unklarheit. Kommunalaufsichtsbehörden weisen Gemeinden an, sich an die Zweckverbände zu wenden, bei denen sie Mitglied sind und auf eine Änderung der Verbandssatzung hinzuwirken. Die Verbandssatzung soll so angepasst werden, dass dem für die Mitgliedsgemeinde zuständigen Rechnungsprüfungsamt auch beim Zweckverband entsprechende Prüfungsrechte eingeräumt werden.

    18.09.2023

    Verwaltungsrecht

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    SC Magdeburg gewinnt die Champions League im Handball 2023

    Nach einem packenden Spiel setzt sich der SCM nach Verlängerung mit 30:29 gegen den polnischen Meister Barlinek Industria Kielce durch und gewinnt zum zweiten Mal die Champions League im Handball.

    21.06.2023

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    Magdeburger Frühjahrsempfang – ein kulinarischer und kultureller Netzwerkabend

    Omnium principium dies est vernalis – Aller Dinge Anfang ist ein Tag im Frühling: unter diesem besonderen Motto stand am 25. April 2023 unser Magdeburger Frühjahrsempfang.

    26.04.2023

    BGH-Urteil: Inkongruente Deckung durch Herstellung der Aufrechnungslage kurz vor Antragstellung

    Aufrechnungen in der Insolvenz bieten seit jeher Zündstoff. Der Gesetzgeber hat hierfür in den §§ 94 ff. InsO besondere Regelungen geschaffen. Einzelheiten sind allerdings vielfach ungeklärt oder umstritten. Der BGH hat seine Rechtsprechung mit Urteil vom 8. Dezember 2022 für Fallgestaltungen, in denen die Aufrechnungslage erst in der Krise hergestellt wurde, näher ausgeformt.

    03.03.2023

    Insolvenzrecht

    Der BGH hat die Möglichkeit der Absichtsanfechtung im Sanierungsfall konkretisiert

    Mit seinem Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein schlüssiges Sanierungskonzept eine Anfechtung gem. § 133 InsO u.U. entfallen lassen kann.

    21.11.2022

    BGH erleichtert die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit

    Das Urteil befasst sich mit der für ein krisenbehaftetes Unternehmen wesentlichen Frage, ab wann es zahlungsunfähig ist.

    21.11.2022

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulf Gundlach ist Mitautor des Standardwerkes „Insolvenzordnung: InsO“ des Beck-Verlages

    In der soeben erschienenen 20. Auflage eines der wichtigsten Fachwerke im Insolvenzrecht werden tiefgreifende Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und praktische Hinweise rund um das Insolvenzrecht praxisnah erläutert.

    15.11.2022

    SC Magdeburg verteidigt Vereins-Weltmeistertitel

    Mit einem fulminanten 41:39-Sieg gegen den Champions-League-Sieger FC Barcelona sichert sich das Magdeburger Handballteam erneut den Sieg bei der Handball Klub-WM IHF Super Globe.

    24.10.2022

    Schleppendes Zahlungsverhalten und Vorsatzanfechtung

    Ob und inwieweit ein schleppendes Zahlungsverhalten eines Kunden Anlass gibt, sich über eine spätere insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Zahlungseingänge Sorgen zu machen, hat der BGH in einer neuen Entscheidung (BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 – IX ZR 148/19 Urteil des IX. Zivilsenats vom 10.2.2022 - IX ZR 148/19) näher beleuchtet.

    16.06.2022

    SC Magdeburg ist Deutscher Handballmeister 2021/2022

    Als langjähriger Sponsor der Handballer aus Magdeburg waren wir in der GETEC-Arena Magdeburg dabei und bejubelten mit über 6000 Fans den Sieg in der Handball-Bundesliga.

    03.06.2022

    BGH: Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung nach dem Willen des Gläubigerausschusses

    Der BGH hatte nunmehr Gelegenheit zur Rechtsschutzmöglichkeit des Schuldners in dem Fall Stellung zu nehmen, in dem die Eigenverwaltung durch das Gläubigerorgan „Gläubigerausschuss“ nicht mitgetragen wird (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 AZ IX ZB 41/21).

    21.03.2022

    Geballte eureos-Expertise für die Hochschule Magdeburg-Stendal

    Als absolutes Novum werden insgesamt vier eureos-Anwälte einen Lehrauftrag als Team wahrnehmen und ihre Expertise so in geballter Form vermitteln können. Im Rahmen des Studienganges „Betriebswirtschaftslehre in der Pflege“ werden ab dem Wintersemester 2022 die eureos-Partner RAin Franziska Häcker, RA Prof. Dr. Ulf Gundlach und RA Claus Ludwig Meyer-Wyk sowie Associate RA Steffen Köppe ihr Wissen an die Studierenden weitergeben.

    18.02.2022

    eureos spendet EUR 1.000,00 für die Nachwuchs-Kanuten des SC Magdeburg e.V.

    Pünktlich zum Nikolaus überreichte eureos einen Scheck zur Unterstützung des Magdeburger Kanu-Nachwuchses an SCM-Legende Fabian van Olphen.

    09.12.2021

    BGH: Haftung der Geschäftsführung wegen sittenwidriger Schädigung bei Insolvenzverschleppung

    Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass im Falle einer Insolvenzverschleppung nicht nur die Haftung des Geschäftsführers nach §§ 15a, 15b InsO, sondern auch eine Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 27. Juli 2021, AZ II ZR 164/20).

    02.12.2021

    Kreisumlage 2017 – Verhandlung vor dem BVerwG am 27.9.2021

    Die Kreisumlage hat sich in den letzten Jahren zu einem der umstrittensten Fragen der Kommunalpolitik entwickelt. Insbesondere seit einem grundlegenden Urteil des BVerwG aus dem Jahr 2013 werden vermehrt Klagen gegen die Umlagefestsetzung geführt – und dies mit überwältigendem Erfolg. So konnten z.B. in Sachsen-Anhalt alle Klage der Gemeinden gegen eine Umlage erfolgreich geführt werden. Den Kreisen drohen Rückzahlungen an die Gemeinden in dreistelliger Millionenhöhe.

    29.09.2021

    Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung

    Die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung kann nicht allein darauf gestützt werden, dass der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung erkanntermaßen zahlungsunfähig ist. Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners setzt im Falle der erkannten Zahlungsunfähigkeit zusätzlich voraus, dass der Schuldner im maßgeblichen Zeitpunkt wusste oder jedenfalls billigend in Kauf nahm, seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht vollständig befriedigen zu können; dies richtet sich nach den ihm bekannten objektiven Umständen.

    19.07.2021

    Berater im Fokus – Prof. Dr. Ulf Gundlach, Staatssekretär a. D.

    eureos-Partner und Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulf Gundlach ist spezialisiert auf das Öffentliche Recht, insbesondere Kommunalrecht, und Insolvenzrecht. Privat schlägt sein Herz für das Reisen und Lesen.

    22.06.2021

    BGH: Haftung eines Kommanditisten bei Insolvenz der KG

    Die Grundsätze der persönlichen Haftung eines Kommanditisten nach den §§ 171, 172 Abs. 4 HGB für Verbindlichkeiten der Gesellschaft finden auch in der Insolvenz der Kommanditgesellschaft Anwendung. Dabei kommt es auf die insolvenzrechtliche Klassifizierung der Verbindlichkeiten als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten nicht an.

    21.06.2021

    eureos verlängert erneut die Unterstützung des SC Magdeburg

    Damit begleitet eureos den diesjährigen Sieger der European Handball League auch in der Saison 2021/2022.

    25.05.2021

    Die Corona-Hilfen in der Rechtsprechung

    Wie so häufig hieß es zu Beginn der Corona-Krise, dass der Staat schnell und unbürokratisch Hilfe leisten werde. Dass in der Coroana-Situation viele Unternehmen und Unternehmer dringend Hilfe benötigten, war allen Beteiligten aufgrund der ergriffenen Schutzmaßnahmen klar. Die zunächst ergangene Rechtsprechung bestätigte die Zielsetzung des Gesetzgebers, mit der Corona-Soforthilfe eine zielgerichtete Stabilisierung der betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.

    15.02.2021

    Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2021 weiterhin ausgesetzt – aber Achtung, das Risiko steigt

    Mit einer Änderung des Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 22. Dezember 2020 wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um einen Monat bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Diese Aussetzung gilt allerdings nur für Geschäftsführer solcher Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben.

    12.01.2021

    BGH äußert sich zu den neuen Insolvenzanfechtungsregelungen

    Die Praxisrelevanz der Änderungen ist beschränkt, deutlich herausgearbeitet wurde aber, dass Indizien nur im Rahmen einer Gesamtwürdigung relevant sein sollen.

    20.10.2020

    RA Prof. Dr. Ulf Gundlach ist erneut Mitautor des Standardwerkes „Insolvenzrechts-Handbuch“ des Beck-Verlages

    Das Handbuch gilt seit Jahren als eines der wichtigsten Fachwerke im Insolvenzrecht und stellt geballtes Fachwissen praxistauglich dar. Nun ist die 6., neu bearbeitete Auflage erschienen.

    14.10.2020

    Die vorinsolvenzliche Sanierung soll kommen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Wirtschaft

    Die Bundesregierung hat unter dem 19. September 2020 einen Gesetzesentwurf für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren vorgelegt. Das Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) soll den Vorgaben der EU aufgrund der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vom 20. Juni 2019 entsprechen, das Restrukturierungsverfahren in Deutschland neu ausrichten und den Folgen der Corona-Krise entgegenwirken.

    23.09.2020

    Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – Sanierung muss kurzfristig in Angriff genommen werden

    Die Bundesregierung ließ unter dem 2. September 2020 verlautbaren, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden wird. Wer die Presseerklärung der Bundesregierung nicht weitergelesen hat, könnte aufgrund dieser Überschrift einer gravierenden Fehleinschätzung unterliegen.

    22.09.2020

    eureos geht in die Verlängerung mit dem SC Magdeburg

    eureos verlängert sein sportliches Engagement in Sachsen-Anhalt und wird damit einen der erfolgreichsten deutschen Handballvereine auch in der kommenden Saison unterstützen.

    14.08.2020

    Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise

    Die staatlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Produktion, das Gewerbe und den Handel haben schwerwiegende Folgen für die Betriebe und Unternehmen in Deutschland. Zielsetzung der Bundesregierung ist es, diesen Folgen mit finanziellen Hilfen und begrenzten Gesetzesänderungen entgegen zu wirken. Das Corona-Gesetz soll den Unternehmen die Gelegenheit geben, die drohende oder eingetretene Insolvenz, insbesondere unter Inanspruchnahme der angekündigten staatlichen Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen zu beseitigen.

    31.03.2020

    BGH steigert die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweispflicht des Geschäftsführers im Rahmen der Erstattungspflicht für Zahlung nach Insolvenzreife

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 24.09.2019 (AZ II ZR 248/17) ein weiteres Mal die Gelegenheit genutzt, die Erstattungspflicht des Geschäftsführers hervorzuheben, wenn dieser haftungsrechtlich nicht gestattete Zahlungen in der Krise der Gesellschaft vornimmt (§ 64 Satz 1 GmbHG).

    26.02.2020

    Start der eureos-Veranstaltungsreihe „Magdeburg im Dialog“ war ein voller Erfolg

    Bennet „Benno“ Wiegert, Trainer des Handball-Bundesligisten SC Magdeburg, sprach über den Weg seines Vereins, persönlichen Ehrgeiz und sein Motto „Es geht noch besser!“.

    25.02.2020

    eureos-Partner RA Prof. Dr. Ulf Gundlach hält Festrede beim Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt

    Im Rahmen einer Festveranstaltung anlässlich des 20jährigen Bestehens des Landespräventionsrats Sachsen-Anhalt am 11. Juli 2019 würdigte Prof. Dr. Ulf Gundlach ehrenamtlich Tätige im Bereich der Prävention.

    18.07.2019

    Höchstpersönliche Rechte: Kein Teil der Insolvenzmasse, keine Geltendmachung durch den Insolvenzverwalter

    Höchstpersönliche Rechte einer GmbH, zum Beispiel eine vertragsärztliche Zulassung, fallen nicht in die Insolvenzmasse. Da sie nicht pfändbar sind, unterliegen sie auch nicht der Verwertung durch den Insolvenzverwalter.

    18.10.2018

    Neues zum Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit – BGH zwingt zu einer frühzeitigeren Stellung von Insolvenzanträgen

    Mit einer bereits jetzt eingehend diskutierten Entscheidung hat der BGH sich zu einer seit langer Zeit in der Literatur streitigen Frage positioniert. In seiner Entscheidung vom 19.12.2017 verwies der BGH darauf, dass bei der Berechnung der „Zahlungsunfähigkeit“ auch das sogenannte „Passiva II“ zu berücksichtigen ist. Diese Rechtsprechung hat nicht nur Auswirkungen auf die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist, sondern hat darüber hinaus Auswirkungen auf die Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft und auf die insolvenzrechtliche Anfechtung von vermögensrelevanten Handlungen.

    19.03.2018

    Reichweite des Beweisverwertungsverbots des § 97 Abs. 1 S. 3 InsO

    Ein etwas anderer Fall, der aufzeigt, dass die konkrete Anwendung des Beweisverwertungsverbots gemäß § 97 Abs. 1 S. 3 InsO nicht ganz einfach ist.

    11.12.2017

    Verzicht auf das Absonderungsrecht durch Anmeldung der Gesamtforderung zur Tabelle?

    Ist über das Vermögen eines Geschäftspartners einmal das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so ist häufig nicht klar, auf welche Weise die Verluste durch diese Insolvenz möglichst gering gehalten werden können. Das gilt selbst dann, wenn man sich explizit für den Fall der Insolvenz dieses Gläubigers eine Sicherheit hat bestellen lassen.

    16.08.2017

    Insolvenzanfechtung – keine Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz

    Seit dem 5. April 2017 sind die Regelungen zum Bargeschäft bei der Insolvenzanfechtung neu gefasst. Nach § 103 j EGInsO gilt jedoch für alle Verfahren, die vor dem 5. April 2017 eröffnet wurden, noch die alte Rechtslage. Demnach kommt es wesentlich darauf an, dass der Gläubiger die Benachteiligungsabsicht des Schuldners kannte.

    12.07.2017

    Veranstaltungen mit Prof. Dr. Ulf Gundlach

    05.10.2021
    09:30 - 12:00
    4. Mitteldeutsches Verwaltungsforum

    Kreisumlage – die neue Rechtsprechung

    Magdeburg
    25.04.2023
    18:00 - 22:00
    Magdeburger Frühjahrsempfang

    Ein kulinarischer und kultureller Netzwerkabend vor besonderer Kulisse

    Magdeburg
    28.04.2022
    18:30 - 22:00
    Empfang anlässlich des fünfjährigen Bestehens unserer Niederlassung in Magdeburg

    Zum fünfjährigen Bestehen unserer Niederlassung in Magdeburg sowie zur Einweihung unserer erweiterten Büroflächen luden wir Sie herzlich ein.

    Magdeburg
    05.12.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Erfurt)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    30.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Leipzig)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    24.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Dresden)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    22.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Magdeburg)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    15.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Chemnitz)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt

    Veröffentlichungen von Prof. Dr. Ulf Gundlach

    2023, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Die Corona-Soforthilfe als Falle, https://beck-online.beck.de/
    2022, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Insolvenzordnung, 20. Auflage, München: C.H.Beck
    2020, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Insolvenzrechts-Handbuch, C.H. Beck, 6. Auflage
    2020, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Insolvenzordnung, C.H.Beck, 19. Auflage
    2018, Stefan Fenzel, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Kommentierung zum Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt. Loseblattsammlung. , Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden
    2018, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Handbuch der Gläubigerrechte, Heymanns Verlag GmbH, 3. Auflage
    2018, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Blick ins Insolvenzrecht, DStR, 01/18
    2013, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern, Universitätsverlag Potsdam
    2012, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt, Deutscher Gemeindeverlag; Kohlhammer, 3. Auflage
    2009, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, C.H. Beck
    2009, Stefan Fenzel, Prof. Dr. Ulf Gundlach, Kommentierung des GKG-LSA in Wiegand (Herausgeber); Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt, Kommunal- und Schulverlag – ab 2009 gemeinsam mit Herrn Ministerialrat Dr. Ulf Gundlach, Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt