Lars Mörchen
Lars Mörchen, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Während des Referendariat beim Oberlandesgericht Karlsruhe absolvierte er einen Studienaufenthalt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
2000 begann er seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Seit 2006 arbeitete Lars Mörchen in verschiedenen mittelständischen Kanzleien in Halle (Saale) und Magdeburg.
Seit November 2017 ist Lars Mörchen bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Magdeburg tätig.
Beratungsschwerpunkte
Vergaberecht: Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in allen Phasen des Vergabeverfahrens; Vertretung vor den Vergabekammern und den OLG-Vergabesenaten in Nachprüfungsverfahren
Verwaltungsrecht: Beratung von Kommunen und Zweckverbänden, öffentliches Baurecht, Erschließungs- und Kommunalabgabenrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Zuwendungsrecht
Steuerrecht: Begleitung von Verfahren vor Finanzgerichten, Beratung in Wirtschaftsstrafverfahren
Engagement und Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV) und Magdeburger Anwaltverein
ARGE Verwaltungsrecht im DAV (Landesgruppe Mitteldeutschland)
ARGE Vergaberecht im DAV
ARGE Steuerrecht im DAV
Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Mitglied im Ausschuss „Wettbewerbe und Vergabe“ bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Mitglied im Rechtsausschuss der Bundesarchitektenkammer
Mitglied im Ausschuss „Verwaltungsrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer
Lehr- und Ausbildungstätigkeit
Lars Mörchen tritt regelmäßig als Referent zu Themen des Vergaberechts sowohl bei Inhouse-Schulungen als auch bei überörtlichen Veranstaltungen auf.
Privat
unternimmt der verheiratete Vater einer Tochter gern ausgiebige Touren mit dem Rennrad. Zudem unterstützt er regelmäßig die Handballer des SC Magdeburg bei deren Heimspielen.
Newsbeiträge von Lars Mörchen
Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?
Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.
25.03.2024
BGH V ZR 273/20 – Grundsatzentscheidung zu § 9 GBBerG – Oder: Wenn ein Bundesgericht das Rad neu erfindet!
Unter dem 26. November 2021 hat der BGH eine Grundsatzentscheidung von einiger Tragweite getroffen. Infolge dieser Entscheidung, die als Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung bezeichnet werden muss, sind die öffentlichen Aufgabenträger (unter anderem der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) auch für die Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Wasserversorgungsanlagen zuständig, die bisher nicht als Teil der öffentlichen Einrichtung angesehen worden waren. Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften richten sich jetzt mit weitreichenden Ansprüchen an die örtlichen Aufgabenträger.
18.01.2024
Rechtsanwalt Lars Mörchen in Ausschuss Verwaltungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie Rechtsausschuss der Bundesarchitektenkammer berufen
Der Verwaltungs- und Vergaberechtsexperte wird seine Expertise ab sofort in die Kammerarbeit auf Bundesebene einbringen.
16.01.2024
Neues Jahr – Neue Auftragswerte!
Mit dem Jahreswechsel gibt es Änderungen bei den Auftragswerten für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl bei den EU-Schwellenwerten als auch bei den Auftragswerten im Unterschwellenbereich in Sachsen-Anhalt.
04.01.2024
Ist die pauschale Kürzung einer Zuwendung um 25 % wegen Vergabeverstößen auch bei nur „geringfügigen“ Teilleistungen zulässig?
Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat in seinem Urteil vom 13. Oktober 2023 entschieden, dass der Korrektursatz 25 % auch dann anzuwenden ist, wenn „die von dem Vergabeverstoß betroffenen Teilleistungen im Verhältnis zum Gesamtauftragswert nicht erheblich ins Gewicht fallen“.
11.12.2023
Besonders hohe Anforderungen an die Eignung können wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten!
Das Bayerische Oberste Landesgericht München (BayObLG) hat in seiner Entscheidung vom 6. September 2023 klargestellt, dass die Anforderungen an die Eignung nicht unangemessen hoch sein dürfen, sodass sie den Wettbewerb in einer Art und Weise beschränken, die sich auch mit der ganz erheblichen Bedeutung des Projekts nicht mehr rechtfertigen lässt (BayObLG, Beschluss vom 6. September 2023 – Verg 5/22).
24.10.2023
Sachsen-Anhalt: Einräumung von Prüfrechten gemäß § 54 HGrG für öffentlich-rechtlich organisierte Körperschaften?
Ein Runderlass des Landesverwaltungsamtes vom Januar 2023 (Rundverfügung Nr. 01/23) sorgt aktuell in Sachsen-Anhalt für Unklarheit. Kommunalaufsichtsbehörden weisen Gemeinden an, sich an die Zweckverbände zu wenden, bei denen sie Mitglied sind und auf eine Änderung der Verbandssatzung hinzuwirken. Die Verbandssatzung soll so angepasst werden, dass dem für die Mitgliedsgemeinde zuständigen Rechnungsprüfungsamt auch beim Zweckverband entsprechende Prüfungsrechte eingeräumt werden.
18.09.2023
eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet
Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.
28.08.2023
Zuwendungsbescheid unklar: Keine Rückforderung bei Vergabeverstößen!
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Rückforderung einer gewährten und ausgezahlten Zuwendung wegen Vergabeverstößen voraussetzt, dass der Zuwendungsbescheid Vorgaben zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen enthalten muss. Etwaige Unklarheiten im Zuwendungsbescheid gehen zu Lasten des Fördermittelgebers.
21.07.2023
SC Magdeburg gewinnt die Champions League im Handball 2023
Nach einem packenden Spiel setzt sich der SCM nach Verlängerung mit 30:29 gegen den polnischen Meister Barlinek Industria Kielce durch und gewinnt zum zweiten Mal die Champions League im Handball.
21.06.2023
eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet
In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.
09.06.2023
Magdeburger Frühjahrsempfang – ein kulinarischer und kultureller Netzwerkabend
Omnium principium dies est vernalis – Aller Dinge Anfang ist ein Tag im Frühling: unter diesem besonderen Motto stand am 25. April 2023 unser Magdeburger Frühjahrsempfang.
26.04.2023
Veranstaltungen mit Lars Mörchen
eureos-Seminar: Vergaberecht und Zuwendungsrecht - Wie wirken sich Fehler im Vergabeverfahren im Rahmen der Bewilligung der Fördermittel aus?
Überblick und Handlungsempfehlungen
Haftungsfelder in kommunalen Unternehmen - so meistern wir sie!
eureos-Rechtsanwalt Lars Mörchen referierte beim DWA Landesverband Nord-Ost
Tagung der Geschäftsführer der Mitgliedsverbände der Siedlungswasserwirtschaft in Sachsen- Anhalt
eureos-Rechtsanwalt Lars Mörchen referiert bei der Frühjahrs-Geschäftsführertagung der Siedlungswasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Magdeburger Frühjahrsempfang
Ein kulinarischer und kultureller Netzwerkabend vor besonderer Kulisse