Fachnews
Anbieterkennzeichnungspflichten auf Websites, in E-Mails und Geschäftsbriefen

Praktisch jeder Anbieter einer Internetseite ist verpflichtet, bestimmte Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu veröffentlichen. Diese sogenannte Anbieterkennzeichnungspflicht erstreckt sich ebenso auf geschäftliche E-Mails und Geschäftsbriefe.

01.10.2014

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden