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Streubesitzdividenden werden besteuert

Der Vermittlungsausschuss von Bund und Länder ist, nach erfolgter Ablehnung durch den Bundesrat im Dezember des letzten Jahres, hinsichtlich der Besteuerung von Streubesitzdividenden, nun zu einem Ergebnis gekommen. Der Bundestag hat am 28. Februar 2013 und der Bundesrat am 1. März 2013 dem Vermittlungsergebnis zugestimmt. Das nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften, welche zu weniger als 10% an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, vollumfänglich der Körperschaftssteuerpflicht unterfallen.

Sören Münch, Steuerberater

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