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§ 8c KStG verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 4. April 2011 dem Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 8c KStG zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des Finanzgerichts verstößt § 8c KStG gegen den Gleichheitsgrundsatz.

30.05.2011

Sören Münch, Steuerberater

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